Countdown für Rauchmelderpflicht läuft
Auch bestehende Wohngebäude müssen bis zum Jahreswechsel ausgestattet sein
Osnabrück. In Niedersachsen müssen bis zum Jahresende auch bestehende Wohngebäude mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Für Neu- und Umbauten gilt die Rauchmelderpflicht bereits seit November 2012. Ab dem 1. Januar 2016 herrscht für sämtliche Wohngebäude Rauchmelderpflicht. Darauf weisen jetzt der Fachdienst Planen und Bauen der Kreisverwaltung und die Kreisfeuerwehr Osnabrück hin.
Ein kleines Gerät mit großer Wirkung: Rauchmelder erkennen Rauchentwicklungen sehr früh und schlagen Alarm. Auch wenn die Einwohner schlafen. Damit können sie im Ernstfall Leben retten, betont Kreisbrandmeister Cornelis van de Water. Noch immer sterben in Deutschland jährlich rund 400 Menschen an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent davon ersticken an giftigen Rauchgasen. Rauchwarnmelder hätten sie warnen können.
„Wir können nur helfen und Leben retten, wenn wir rechtzeitig gerufen werden. Wenn Außenstehende ein Feuer wahrnehmen, ist es für die Bewohner meist zu spät. Denn der tödliche Rauch hat sich dann bereits längere Zeit innerhalb der Wohnung